Absatz 28 Jagdverordnung gibt Tierhalter Räuber unterstützen töten, wenn Vieh bedroht oder angegriffen.
Jeder, der einen Räuber schießt ihr Haustier zu beruhigen muß bedenken, dass Sie versuchen müssen, Räuber zuerst zu erschrecken, und dass der Angriff muss laufende oder unmittelbar bevorstehen.
> einleitende Bestimmung
1 § Hunde und Katzen müssen unter solchen Aufsicht und verwalten so gehalten werden, dass im Hinblick auf ihre Art und anderen Umstände notwendig um zu verhindern, dass sie Schaden verursachen oder zu schweren Unannehmlichkeiten.
>Das Gesetz über die Beaufsichtigung von Hunden & Katzen einleitende Bestimmung
1 § Hunde und Katzen müssen unter solchen Aufsicht und verwalten so gehalten werden, dass im Hinblick auf ihre Art und anderen Umstände notwendig um zu verhindern, dass sie Schaden verursachen oder zu schweren Unannehmlichkeiten.